Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.18
Ab dem 01.10.2023 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2024 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt.19 Bis zum 30.11.2023 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr 2023 gestellt werden, damit ein Freibetrag z. B. noch bei der Ermittlung der Lohnsteuer für Dezember berücksichtigt werden kann.20
Berücksichtigungsfähige Aufwendungen
Werbungskosten werden nur insoweit berücksichtigt, als sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (bei Versorgungsbezügen: 102 Euro) übersteigen. Ein Freibetrag z. B. für Werbungskosten und Sonderausgaben ist aber nur möglich, wenn die Summe der zu berücksichtigenden Aufwendungen die Antragsgrenze von 600 Euro übersteigt.
Nach § 39a EStG kommen insbesondere folgende Aufwendungen in Betracht:
- Werbungskosten (Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, doppelte Haushaltsführung usw.),
- Sonderausgaben (Ausbildungskosten, Unterhalt an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner, Spenden usw. sowie Kinderbetreuungskosten21),
- außergewöhnliche Belastungen (ggf. nach Abzug einer zumutbaren Belastung).
Folgende Beträge sind ohne Beachtung der Antragsgrenze zu berücksichtigen:
- Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene (§ 33b EStG),
- Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen; als Freibetrag wird das Vierfache der nach § 35a EStG maßgebenden Ermäßigungsbeträge berücksichtigt,
- Verluste aus anderen Einkunftsarten (z.B. aus Vermietung und Verpachtung).
Zu beachten ist, dass dem Finanzamt eine Änderung der Verhältnisse (z. B. durch Verringerung von Aufwendungen) mitzuteilen ist, wenn dies zu einer Reduzierung des Freibetrags führt.22
Faktorverfahren bei Ehepartnern
Berufstätige Ehepartner können beantragen, dass beim Lohnsteuerabzug das sog. Faktorverfahren berücksichtigt wird (§ 39f EStG). Dieser Antrag ist umso sinnvoller, je unterschiedlicher die Arbeitslöhne bei jeweils berufstätigen Ehepartnern sind. Die Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse IV wird dann durch einen Faktor verringert, der sich an der voraussichtlichen Jahreseinkommensteuer orientiert.
18 Siehe dazu §§ 39 und 39e EStG.
19 Vgl. § 39a Abs. 1 Satz 3 ff. und Abs. 2 Satz 2 EStG.
20 Vgl. § 39a Abs. 2 Satz 3 EStG.
21 Siehe dazu die Anlage zu diesem Informationsbrief.
22 Vgl. § 39a Abs. 1 Satz 5 EStG.
Übersicht aktuellster NEWS
- Teilentgeltliche Übertragung einer Immobilie als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 EStG?Für die Ermittlung des entgeltlichen Teils werden der Verkehrswert und das übernommene Darlehen bzw. der Kaufpreis ins Verhältnis gesetzt.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Option zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung an einer GmbHVoraussetzung: Beteiligung an Kapitalgesellschaft min. 25% oder min. 1% und berufliche Tätigkeit für diese mit maßgeblichem unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit
- Sachbezugswerte 2025 für Lohnsteuer und SozialversicherungSachbezüge wie Unterkunft oder Kantinenmahlzeit sind als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig der Sozialversicherung zu unterwerfen.
- Neue Werte in der Sozialversicherung für 2025Ab dem 01.01.2025 gelten z. T. neue Werte in der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung)
- Gesetzesänderungen ab 01.01.2025Lesen Sie mehr über Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, abziehbare Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen und Rechnungen von Kleinunternehmern
- Rechnungen von Kleinunternehmern ab 01.01.2025Passen Sie jetzt Ihre Rechnungsvorlagen an die neue Regelung an!
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung und ÜberschusseinkünftenBeim Zufluss von Einnahmen ist z. B. der Zeitpunkt der Entgegennahme von Bargeld, eines Schecks oder die Gutschrift auf dem Bankkonto maßgebend.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter- Geschäftsführers nach Beginn der PensionszahlungenReduziertes Gehalt für aktive Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführer nach Eintritt des Versorgungsfalls und neben der Versorgungsleistung unschädlich.