Für haushaltsnahe Dienstleistungen kann eine Steuerermäßigung von 20% der Aufwendungen, begrenzt auf einen Höchstbetrag von jährlich 4.000 Euro, in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs. 2 EStG). Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts erledigt werden. Diese müssen zudem im Haushalt erbracht werden; dazu gehören auch solche Leistungen, die im sog. räumlich-funktionalen Zusammenhang erfolgen, der an der Bordsteinkante endet.12 Danach sind z. B. Aufwendungen für die Reinigung des Gehwegs begünstigt, nicht jedoch Aufwendungen für die Reinigung der Straße.13
Leistungen, die außerhalb des Haushalts erbracht werden, sind dagegen nicht begünstigt, selbst wenn sie „für“ den Haushalt erbracht werden.
Das FG Münster14 verneinte – in Übereinstimmung mit der Verwaltungspraxis – die Berücksichtigung der öffentlichen Abgaben für die Müll- und Abwasserentsorgung als haushaltsnahe Dienstleistungen, da diese nicht im Haushalt bzw. in dessen räumlichem Zusammenhang erbracht und auch nicht üblicherweise durch Mitglieder des Haushalts erledigt werden.
Das Gericht folgert dies aus der Tatsache, dass die Dienstleistungen, für die Gebühren erhoben werden, im Einsammeln, der Beförderung, der Verwertung und der Beseitigung der Abfälle bzw. in der Abwasseraufbereitung sowie dem Unterhalten der öffentlichen Kanalisation und Kläranlagen bestehen.
Lesen Sie weitere brandaktuelle Themen im Download.
12 BMF-Schreiben vom 09.11.2016 – IV C 8 – S 2296-b/07/10003 (BStBl 2016 I S. 1213).
13 Vgl. hierzu Informationsbriefe Dezember 2021 Nr. 6 und Juni 2022 Nr. 7.
14 FG Münster vom 24.02.2022 6 K 1946/21 E.
Übersicht aktuellster NEWS
- Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine WerbungskostenErst mit dem jedes Jahr vom Verpflichteten neu zu stellenden Antrag auf Sonderausgabenabzug werden die Unterhaltszahlungen beim Empfänger steuerpflichtig.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)GrundstücksSteuerpflicht: Zu beachten ist die Einhaltung der 10-Jahres-Frist zwischen Kauf und Verkauf. Es gibt Ausnahmen …
- Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024Förderungsfähig sind Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds- Sparpläne) oder z. B. in Bausparverträgen.
- Darlehen und Zuschüsse zu FortbildungsaufwendungenArbeitnehmer können Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Aber …
- Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch FreiwilligendienstIm Rahmen einer weiteren Ausbildung nach Erstausbildung gilt das für ein „steuerliches Kind“, wenn keine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird.
- Anpassungen im Steuerrecht aufgrund des MoPeGVerschiedene steuerliche Regelungen, die für die Gesamthand gelten, würden ins Leere laufen. Daher soll steuerlich die Weitergeltung des Gesamthandsprinzips gewährleistet werden.
- Bonuszahlungen von Krankenkassen – Vereinfachungsregelung verlängert(Bonus-)Zahlungen bzw. Beitragsrückerstattung an Mitglieder sind beim Sonderausgabenabzug zu prüfen.
- Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den VermietungseinkünftenDürfen Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens ebenso wie die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden?
- Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Steuerbefreiung bei Nutzung durch ElternteilAnschaffung und Veräußerung innerhalb von 10 Jahren einkommensteuerfrei, wenn ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt.