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Neue Werte in der Sozialversicherung für 2022

Ab dem 01.01.2022 gelten z.T. neue Werte in der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken und Pflegeversicherung):

Zweifel geäußert, ob diese Rückwirkung zulässig war

Bei Arbeitnehmern, die kranken-, pflege- und rentenversichert sind, trägt der Arbeitgeber regelmäßig die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge;28 dies gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.29
Sind Arbeitnehmer privat krankenversichert, hat der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 50% der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Beiträge zu leisten.

… alles Weitere inkl. Tabelle hier downloaden

28 Ausnahmen siehe Fußnote 20.
29 Vgl. § 249 Abs. 1 und 3 SGB V.

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