kleinere Mängel und Ungenauigkeiten
Die Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW kann – statt mit der 1%-Regelung – durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch mit dem tatsächlich darauf entfallenden Kostenanteil erfolgen.9 Dieses muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Für betrieblich bzw. beruflich veranlasste Fahrten sind mindestens Angaben über Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder Fahrt, Reiseziel, Reisezweck, aufgesuchte Geschäftspartner sowie Angaben zu etwaigen Umwegfahrten aufzuzeichnen. Bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk. Für Privatfahrten ist die Kilometerangabe ausreichend.10
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9 § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG.
10 BMF-Schreiben vom 18.11.2009 – IV C 6 – S 2177/07/10004 (BStBl 2009 I S. 1326), Rn. 24.
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