z. B. die Bezüge aus der aktiven Tätigkeit auf die Versorgungsleistung anrechnen
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels oder im Rahmen einer Nachfolgeregelung arbeiten Gesellschafter-Geschäftsführer immer häufiger auch nach Eintritt des Rentenalters bzw. des vereinbarten Pensionsalters für die Gesellschaft. Eine Fortführung der Tätigkeit bei gleichzeitigem Bezug von Pensionszahlungen aus betrieblichen Mitteln (Direktzusage) kann bei Kapitalgesellschaften eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auslösen, wenn dies als nicht fremdüblich angesehen wird. Dadurch würde sich der Gewinn der Gesellschaft erhöhen und beim Gesellschafter eine Gewinnausschüttung angenommen werden.
Nach der bisherigen Rechtsprechung kann dies vermieden werden, indem die Bezüge aus der aktiven Tätigkeit auf die Versorgungsleistung angerechnet werden oder der Eintritt der Versorgungsfälligkeit bis zur Beendigung der Tätigkeit aufgeschoben wird.30
Der Bundesfinanzhof 31 hat diese Rechtsprechung in einem aktuellen Urteil weiterentwickelt; danach kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die ungekürzte Zahlung der Versorgungsbezüge bei einer Reduzierung des Gehalts als fremdüblich angesehen werden. In solchen Fällen sind die Fremdvergleichsgrundsätze erfüllt, wenn die Gehaltszahlungen zusammen mit den Versorgungsleistungen die letzten Aktivbezüge nicht überschreiten. Wird die Tätigkeit jedoch nur in einem geringeren Umfang im Hinblick auf Arbeitszeiten oder Arbeitsbereiche fortgeführt, ist zur Vermeidung einer vGA zu beachten, dass das Gehalt entsprechend weiter reduziert werden muss.
30 Siehe BFH-Urteil vom 23.10.2013 I R 60/12 (BStBl 2015 II S. 413).
31 BFH-Urteil vom 15.03.2023 I R 41/19.
Übersicht aktuellster NEWS
- Teilentgeltliche Übertragung einer Immobilie als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 EStG?Für die Ermittlung des entgeltlichen Teils werden der Verkehrswert und das übernommene Darlehen bzw. der Kaufpreis ins Verhältnis gesetzt.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Option zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung an einer GmbHVoraussetzung: Beteiligung an Kapitalgesellschaft min. 25% oder min. 1% und berufliche Tätigkeit für diese mit maßgeblichem unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit
- Sachbezugswerte 2025 für Lohnsteuer und SozialversicherungSachbezüge wie Unterkunft oder Kantinenmahlzeit sind als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig der Sozialversicherung zu unterwerfen.
- Neue Werte in der Sozialversicherung für 2025Ab dem 01.01.2025 gelten z. T. neue Werte in der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung)
- Gesetzesänderungen ab 01.01.2025Lesen Sie mehr über Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, abziehbare Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen und Rechnungen von Kleinunternehmern
- Rechnungen von Kleinunternehmern ab 01.01.2025Passen Sie jetzt Ihre Rechnungsvorlagen an die neue Regelung an!
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung und ÜberschusseinkünftenBeim Zufluss von Einnahmen ist z. B. der Zeitpunkt der Entgegennahme von Bargeld, eines Schecks oder die Gutschrift auf dem Bankkonto maßgebend.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter- Geschäftsführers nach Beginn der PensionszahlungenReduziertes Gehalt für aktive Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführer nach Eintritt des Versorgungsfalls und neben der Versorgungsleistung unschädlich.