Erleichterungen bei der Auflösung der Reinvestitionsrücklage
Die Veräußerung einer Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb ist grundsätzlich steuerpflichtig, soweit sie nicht zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.10 Bei unentgeltlicher Übertragung – wie durch Schenkung oder Erbschaft – wird die sog. Spekulationsfrist des Übertragenden fortgeführt.11 Bisher war unklar, ob nach Einführung dieser Fortführungsregelung eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung vorliegt, wenn das Grundstück zeitnah nach einer Schenkung vom Begünstigten veräußert wird; insbesondere wenn dabei deutlich weniger Einkommensteuer als bei der Veräußerung durch den Übertragenden anfällt. Der Bundesfinanzhof12 hat in einem aktuellen Urteil entschieden, …
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10 Vgl. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
11 § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG.
12 BFH-Urteil vom 23.04.2021 IX R 8/20.
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