Oftmals fallen nach dem Erwerb einer Immobilie höhere Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen an. Betragen die Aufwendungen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb mehr als 15% der Anschaffungskosten der Wohnung bzw. des Gebäudes, sind diese als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu behandeln, obwohl sie eigentlich Erhaltungsaufwendungen darstellen.9
Das bedeutet, dass diese Aufwendungen im Fall der Vermietung nicht sofort steuermindernd berücksichtigt werden können, sondern den Gebäudeanschaffungskosten zugerechnet werden und nur über die jährlichen Abschreibungen geltend gemacht werden können.
Mehr dazu mit Fallbeispiel, warum Überführung einer Wohnung aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen keine „Anschaffung“ darstellt finden Sie im Download.
9 Vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
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