Die steuerliche Behandlung von Beiträgen zu Lebensversicherungen auf der einen Seite und die Auszahlungen auf der anderen Seite wurde für Verträge, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, grundlegend geändert. Seitdem werden nur noch Rentenversicherungen (keine Kapitalversicherungen) entweder durch Zulagen (sog. Riester-Verträge), durch steuerfreie Gehaltsumwandlung oder durch den (fast) vollständigen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben (sog. Rürup-Verträge) gefördert.22 Die ausgezahlten Renten sind dann im Wesentlichen steuerpflichtig.23 Wenn ein Lebensversicherungsvertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, erfolgt die Auszahlung einer Lebensversicherung dagegen regelmäßig steuerfrei.
… alles Weitere mit Beispiel hier im Download
22 Vgl. § 10a und § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG.
23 Vgl. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa und § 22 Nr. 5 EStG.
Übersicht aktuellster NEWS
- Nutzungsrecht als Bemessungsgrundlage für die GrunderwerbsteuerDer Wert eines übernommenen Wohn- oder Nießbrauchsrechts zählt zur Gegenleistung und erhöht damit die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Dies gilt, wenn der Käufer die Verpflichtung übernimmt.
- Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche BelastungUnterhaltszahlungen sind bis zum Grundfreibetrag abziehbar, müssen aber per Überweisung nachweisbar sein. Einkommen der unterstützten Person wird angerechnet, digitale Geldbörsen nicht akzeptiert.
- Kein Kindergeld für volljähriges Enkelkind in gesonderter Wohnung im selben MehrfamilienhausKindergeld für ein volljähriges Enkelkind entfällt, wenn es nicht mehr im Haushalt der Großmutter lebt. Der Umzug in eine eigene Wohnung beendet die Haushaltszugehörigkeit.
- Private PKW-Nutzung: Vom Arbeitnehmer getragene StellplatzkostenVom Arbeitnehmer übernommene Stellplatz- oder Parkkosten mindern den geldwerten Vorteil eines privat genutzten Firmenwagens nicht. Sie gelten als eigene Aufwendungen ohne steuerliche Entlastung.
- Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur bei HaushaltszugehörigkeitKinderbetreuungskosten sind nur als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Kind im Haushalt des zahlenden Elternteils lebt. Der BFH bestätigt die Haushaltszugehörigkeit als zwingende Voraussetzung.
- Arbeitszimmer eines Ehegatten im gemeinsamen EinfamilienhausKosten für häusliche Arbeitszimmer sind nur voll abziehbar, wenn dort der berufliche Mittelpunkt liegt. Im BFH‑Fall wurde ein gemeinsames Arbeitszimmer eines Ehepaars anerkannt.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im März 2026Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Vernichtung von Geschäfts- und BuchhaltungsunterlagenNach Ablauf der Aufbewahrungsfristen dürfen viele Geschäftsunterlagen vernichtet werden, sofern keine steuerlichen Gründe entgegenstehen. Elektronische und gescannte Dokumente müssen unverändert, lesbar und auswertbar bleiben.
- Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für einen Kfz-StellplatzAufwendungen für einen Kfz‑Stellplatz zählen als Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung und werden nicht auf den Unterkunfts‑Höchstbetrag angerechnet. Der BFH erkennt sie unabhängig von Mietgrund und separatem Vertrag an.
- Erlass von Grundsteuer wegen ErtragsminderungEin Grundsteuererlass ist bei Ertragsminderungen über 50 % möglich, sofern der Vermieter dies nicht zu vertreten hat. Nachweis intensiver Vermietungsbemühungen – inklusive Onlineportalen – ist zwingend erforderlich.




