Sofortabschreibung bleibt bei 800 Euro; weitere Steuerentlastungen noch offen
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde am 14.07.2025 ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.5 Über die enthaltenen Änderungen wurde bereits im Informationsbrief August 2025 Nr. 5 ausführlich berichtet.
Die schon in einigen Gesetzentwürfen enthaltene geplante Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern auf 1.000 Euro wurde bisher (noch) nicht umgesetzt.
Neben der in Anlehnung an die Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 zeitgleich erfolgte Senkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne ist bisher noch keine weitere Senkung des Einkommensteuertarifs bekannt.
5 Siehe BGBl 2025 I Nr. 161 vom 18.07.2025.
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