Die Koalitionspartner der neuen Regierung haben in ihrem Koalitionsvertrag auch eine Reihe steuerlicher Maßnahmen vereinbart.
Im Folgenden ist eine Auswahl der wichtigsten Neuregelungen dargestellt. Zu beachten ist, dass noch nicht klar ist, ob diese Änderungen auch tatsächlich so umgesetzt werden bzw. in welcher konkreten Ausgestaltung.
- Degressive Abschreibung: Es soll eine degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen (z. B. Produktionsmaschinen, Fahrzeuge, Betriebsvorrichtungen) in Höhe von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027 eingeführt werden.
- Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuer-Tarif soll in fünf Schritten beginnend ab dem 01.01.2028 um jährlich 1 % bis auf 10 % gesenkt werden.
- Einkommensteuer: Der Einkommensteuer-Tarif soll für kleine und mittlere Einkommen gesenkt werden, um die finanzielle Belastung dieser Haushalte zu reduzieren und die Kaufkraft zu stärken.
- Kinderfreibetrag: Bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags soll auch das Kindergeld entsprechend angepasst werden, um Familien finanziell zu entlasten.
- Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll verbessert werden, um diese besonders belastete Gruppe zu unterstützen.
- Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.
- Steuerliche Anreize für Mehrarbeit: Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, werden steuerfrei gestellt, um Mehrarbeit attraktiver zu machen.
- Pendlerpauschale: Die Pendlerpauschale soll ab dem 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden, um Berufspendler zu entlasten.
- Ehrenamt und Gemeinnützigkeit: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro und die Ehrenamts pauschale auf 960 Euro erhöht werden, um ehrenamtliches Engagement zu fördern.
- Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Speisen (ohne Getränke) in der Gastronomie soll ab dem 01.01.2026 dauerhaft auf 7 % reduziert werden.
- Aktivrente: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, erhält von seinem Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Das soll Anreize schaffen, länger im Berufsleben zu bleiben.
- Bekämpfung von Steuerhinterziehung: Es werden zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Sicherung der Staatseinnahmen ergriffen.
Übersicht aktuellster NEWS
- Vollverzingung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen EU-RechtDie Vollverzinsung nach § 233a AO verstößt laut BFH nicht gegen EU‑Recht. Sie dient dem steuerlichen Belastungsausgleich und besitzt keinen Sanktionscharakter.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli 2026Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für PflichtteilsverzichtAbfindungen für einen Pflichtteilsverzicht sind auch bei Ratenzahlung nicht einkommensteuerpflichtig, da sie wie ererbte Vermögensrechte gelten. Sie können jedoch schenkungsteuerpflichtig sein.
- Anscheinsbeweis für die Privatnutzung betrieblicher PKWsEin geldwerter Vorteil entsteht nur, wenn ein Dienstwagen tatsächlich zur privaten Nutzung überlassen wurde; dann greift regelmäßig der Anscheinsbeweis. Bei Gesellschafter‑Geschäftsführern wird private Nutzung hingegen stets vermutet – selbst ohne Vereinbarung oder trotz Nutzungsverbots.
- Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- ErklärungPrivate Kapitalerträge sind meist durch Abgeltungsteuer abgegolten, müssen aber angegeben werden, wenn kein Steuerabzug erfolgte oder eine günstigere Veranlagung möglich ist. Angaben lohnen sich zudem bei Kirchensteuerkorrekturen, Verlustverrechnung oder vorteilhaftem Teileinkünfteverfahren.
- Erstattung von ausländischen Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)Unternehmen können sich ausländische Vorsteuer aus Drittstaaten erstatten lassen, sofern Gegenseitigkeit besteht. Anträge erfolgen direkt im Drittstaat und erfordern Unternehmerbescheinigung und Originalbelege.
- Anwendung der Regelungen zur neuen AktivrenteDie neue Aktivrente stellt Arbeitslohn aktiv beschäftigter Rentner bis 24.000 € jährlich steuerfrei. Freibetrag gilt zeitanteilig; Werbungskosten sind anteilig zu kürzen.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni 2026Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerleistungenSteuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gelten auch für Arbeiten außerhalb des Grundstücks und bei Umzug. Begünstigt werden nur unbar bezahlte, korrekt abgerechnete Leistungen ohne Neubauarbeiten.
- Schenkungsteuer: „Übliche Gelegenheitsgeschenke“ steuerfreiÜbliche Gelegenheitsgeschenke sind nur nach allgemeiner Verkehrsanschauung steuerfrei. Ein Ostergeschenk von 20.000 Euro überschreitet diesen Rahmen und ist schenkungsteuerpflichtig.




