Durch das Jahressteuergesetz 202217 ergeben sich ab dem 01.01.2023 u. a. folgende Änderungen: 18
- Anhebung des linearen AfA-Satzes für neue Wohngebäude von 2 % auf 3 % für alle nach dem 31.12.2022 fertiggestellten Wohngebäude.
- Fortsetzung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG für die Herstellung neuer Mietwohnungen mit geänderten Rahmenbedingungen bei Bauantrag oder Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026.
- Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.200 Euro auf 1.230 Euro.
- Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab dem Jahr 2023.
- Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro (bei Ehepartnern).
- Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 4.008 Euro auf 4.260 Euro.
- Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 Euro auf 1.200 Euro.
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17 BGBl 2022 I S. 2294.
18 Zu weiteren Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 siehe Nr. 1 und Nr. 8 in diesem Informationsbrief.
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