Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich als nicht umsatzsteuerbar behandelt, d. h., sie unterliegen nicht der Umsatzsteuer.25 Andere Zahlungen an den Verein, wie z. B. Startgelder für die Teilnahme an Turnieren, sind dagegen zwar steuerbar, aber nach § 4 Nr. 22 UStG umsatzsteuerfrei, während Einnahmen aus der Vermietung oder dem Verkauf von Sportgeräten grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind.26
Bisher wurde davon ausgegangen, dass sich Sportvereine auf das (gegenüber § 4 Nr. 22 UStG weiterreichende) EU-Recht berufen können, wonach bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen, die von Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbracht werden, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben, von der Umsatzsteuer befreit werden.27
Der Bundesfinanzhof28 hat nun seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass sich gemeinnützige Sportvereine nicht (mehr) unmittelbar auf die Umsatzsteuerbefreiung nach EU-Recht berufen können, weil mit § 4 Nr. 22 UStG das EU-Recht bereits dem Grunde nach umgesetzt wird.
Das Gericht betont auch, dass die Mitgliedsbeiträge bei Sportvereinen entgegen der derzeitigen Praxis steuerbar seien und die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 UStG nicht für alle Leistungen des Vereins an seine Mitglieder in Betracht käme.
Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung an ihrer bisherigen Praxis festhält bzw. der Gesetzgeber auf die neue Rechtsprechung reagiert.
Lesen Sie weitere brandaktuelle Themen im Download.
24 Siehe § 3 Nr. 6 GewStG, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und §§ 51 bis 68 AO.
25 Vgl. Abschn. 1.4 UStAE.
26 Zur „Kleinunternehmerregelung“ vgl. § 19 UStG.
27 Art. 132 Abs. 1 Buchst. m Mehrwertsteuersystem-Richtlinie; siehe auch BMF-Schreiben vom 04.02.2019 – III C 3 – S 7180/17/10001 (BStBl 2019 I S. 115).
28 BFH-Urteil vom 21.04.2022 V R 48/20 (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 10.12.2020 C-488/18 „Golfclub Schloss Igling“).
Übersicht aktuellster NEWS
- Unterhaltsaufwendungen: Geringes Vermögen der unterhaltenen PersonAngesparte, noch nicht verbrauchte Unterhaltsleistungen werden erst nach Ablauf des Kalenderjahrs ihres Zuflusses zu (abzugsschädlichem) Vermögen.
- Entscheidungen zur GrundsteuerwertfeststellungIm Rahmen der Grundsteuerreform wurde die Grundstücksbewertung neu geregelt.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im August 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik und künstliche BefruchtungAufwendungen für künstliche Befruchtung können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) steuerlich abzugsfähig sein.
- Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen – Mitbewohnen des ElternhausesEine doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass liegt auch vor, wenn aus privaten Gründen der Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt wird.
- Ermittlung der ortsüblichen Miete bei VermietungseinkünftenWenn die vereinbarte Miete weniger als 50 % der Marktmiete beträgt, geht das Finanzamt teilentgeltlicher Vermietung aus und kürzt (anteilig) die Werbungskosten.
- Vermächtnis im Zusammenhang mit „Berliner Testament“Beanspruchen Kinder den Pflichtteil obwohl ein Elternteil noch lebt, können diese nach dem Tod beider Elternteile von der Erbfolge insgesamt ausgeschlossen werden.
- Betriebsveranstaltungen: Pauschalversteuerung und TeilnehmerkreisDarüber hinaus ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs bzw. eines Betriebsteils offensteht.
- Elektronische Rechnungen werden verpflichtendAb 2025 wird jedoch die Ausstellung von elektronischen Rechnungen bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) verpflichtend.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.