Was und wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Für Buchhaltungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung gebildet werden.10
Mit Ablauf der gesetzlichen Fristen können nach dem 31.12.2022 insbesondere folgende Unterlagen vernichtet werden:
10-jährige Aufbewahrungsfrist:
- Bücher, Journale, Konten usw., in denen die letzte Eintragung 2012 und früher erfolgt ist
- Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Inventare, die 2012 oder früher aufgestellt wurden, sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Unterlagen
- Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Kontoauszüge11, Lohn- bzw. Gehaltslisten, Reisekostenabrechnungen, Bewirtungsbelege) aus dem Jahr 2012
6-jährige Aufbewahrungsfrist:
- Lohnkonten und Unterlagen (Bescheinigungen) zum Lohnkonto mit Eintragungen aus 2016 oder früher12
- Sonstige Dokumente (z. B. Ausfuhr- bzw. Einfuhrunterlagen, Auftragsbücher, Frachtbriefe, abgelaufene Darlehensverträge, Versicherungspolicen) sowie Geschäftsbriefe aus dem Jahr 2016 oder früher
Das gilt sowohl für Unterlagen in Papierform als auch für Unterlagen in Form von Daten, Datensätzen und elektronischen Dokumenten; die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung sind einzuhalten.
Während des Aufbewahrungszeitraums muss der Zugriff auf diese Daten, die Lesbarkeit und die maschinelle Auswertbarkeit möglich sein.13
Eingehende elektronische Rechnungen, Handels- und Geschäftsbriefe oder sonstige bedeutsame Dokumente sind in dem Format unverändert aufzubewahren, in dem sie empfangen wurden (z. B. im PDF- oder Bildformat); sie dürfen nicht vor Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht werden.
Werden Papierdokumente in elektronische Dokumente umgewandelt („gescannt“), muss das Verfahren dokumentiert werden, durch das insbesondere die inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original sowie die Lesbarkeit und Vollständigkeit sichergestellt werden.14
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind.
Die Vernichtung von Unterlagen ist allerdings dann nicht zulässig, wenn die Frist für die Steuerfestsetzung noch nicht abgelaufen ist (vgl. §§ 169, 170 AO).
Bei der Entscheidung über die Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen ist grundsätzlich auch zu prüfen, ob und welche Unterlagen evtl. als Beweise für eine spätere Betriebsprüfung bzw. für ein ggf. noch zu führendes Rechtsmittel – trotz der offiziellen Vernichtungsmöglichkeit – weiterhin aufbewahrt werden sollten.
10 Siehe dazu BFH-Urteil vom 19.08.2002 VIII R 30/01 (BStBl 2003 II S. 131).
11 Elektronisch übermittelte (digitale) Kontoauszüge sind entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Unveränderbarkeit aufzubewahren. Die alleinige Aufbewahrung entsprechender Papierausdrucke genügt den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nicht. Soweit Kontoauszüge bzw. Monatssammelkontoauszüge in Papierform von Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden, ist zu empfehlen, diese weiterhin zu archivieren.
12 Siehe § 41 Abs. 1 Satz 9 EStG.
13 Siehe § 147 Abs. 5 und 6 AO; § 9 Abs. 5 Beitragsverfahrensverordnung.
14 Siehe dazu die sog. GoBDGrundsätze (zuletzt BMFSchreiben vom 28.11.2019 – IV A 4 – S 0316/19/10003, BStBl 2019 I S. 1269).
Übersicht aktuellster NEWS
- Option zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung an einer GmbHVoraussetzung: Beteiligung an Kapitalgesellschaft min. 25% oder min. 1% und berufliche Tätigkeit für diese mit maßgeblichem unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit
- Sachbezugswerte 2025 für Lohnsteuer und SozialversicherungSachbezüge wie Unterkunft oder Kantinenmahlzeit sind als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig der Sozialversicherung zu unterwerfen.
- Neue Werte in der Sozialversicherung für 2025Ab dem 01.01.2025 gelten z. T. neue Werte in der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung)
- Gesetzesänderungen ab 01.01.2025Lesen Sie mehr über Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, abziehbare Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen und Rechnungen von Kleinunternehmern
- Rechnungen von Kleinunternehmern ab 01.01.2025Passen Sie jetzt Ihre Rechnungsvorlagen an die neue Regelung an!
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung und ÜberschusseinkünftenBeim Zufluss von Einnahmen ist z. B. der Zeitpunkt der Entgegennahme von Bargeld, eines Schecks oder die Gutschrift auf dem Bankkonto maßgebend.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter- Geschäftsführers nach Beginn der PensionszahlungenReduziertes Gehalt für aktive Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführer nach Eintritt des Versorgungsfalls und neben der Versorgungsleistung unschädlich.
- Vorsteuerabzug bei Stromlieferungen an MieterDer Bundesfinanzhof hat die Auffassung des Finanzgerichts bestätigt und den Vorsteuerabzug aus der Lieferung der Photovoltaikanlage zugelassen.
- Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage – Zeitpunkt des WerbungskostenabzugsAls Werbungskosten abzugsfähig erst mit der tatsächlichen Verwendung für Erhaltungsmaßnahmen der Gemeinschaft.