Mit Ablauf der gesetzlichen Fristen können nach dem 31.12.2021 insbesondere folgende Unterlagen vernichtet werden:
10-jährige Aufbewahrungsfrist:
• Bücher, Journale, Konten usw., in denen die letzte Eintragung 2011 und früher erfolgt ist
• Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Inventare, die 2011 oder früher aufgestellt wurden, sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Unterlagen
• Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Kontoaus – züge,18 Lohn- bzw. Gehaltslisten, Reisekos ten – abrechnungen, Bewirtungsbelege) aus dem Jahr 2011
6-jährige Aufbewahrungsfrist:
• Lohnkonten und Unterlagen (Bescheinigungen) zum Lohnkonto mit Eintragungen aus 2015 oder früher19
• Sonstige Dokumente (z. B. Ausfuhr- bzw. Einfuhrunterlagen, Auftragsbücher, Frachtbriefe, abgelaufene Darlehensverträge, Versicherungspolicen) sowie Geschäftsbriefe aus dem Jahr 2015 oder früher
Weitere Informationen über Aufbewahrung von Daten in Papierform oder elektronisch sowie brandaktuelle Themen finden Sie im Download.
17 Siehe dazu BFH-Urteil vom 19.08.2002 VIII R 30/01 (BStBl 2003 II S. 131).
18 Elektronisch übermittelte (digitale) Kontoauszüge sind entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Unveränderbarkeit aufzubewahren. Die alleinige Aufbewahrung entsprechender Papierausdrucke genügt den ge setzlichen Aufbewahrungspflichten nicht. Soweit Konto auszüge bzw. Monatssammelkontoauszüge in Papierform von Kredit – instituten zur Verfügung gestellt werden, ist zu empfehlen, diese weiterhin zu archivieren.
19 Siehe § 41 Abs. 1 Satz 9 EStG.
Übersicht aktuellster NEWS
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerleistungenFür Aufwendungen im Zusammenhang mit Erhaltungs-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden.
- Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)In Deutschland ansässige Unternehmer bzw. Unternehmen können sich unter bestimmten Voraussetzungen die ausländische Vorsteuer erstatten lassen.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zeitanteilig im Jahr der Heirat bzw. der TrennungAlleinstehende erhalten einen Steuerfreibetrag von 4.008 Euro, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht; für jedes weitere Kind erhöht sich der Freibetrag um 240 Euro (vgl. § 24b Abs. 2 EStG).
- Veräußerung eines mit einem „Gartenhaus“ bebauten GrundstücksWerden private Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte wie z. B. Erbbaurechte innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb veräußert, sind die daraus erzielten Gewinne als privates Veräußerungsgeschäft grundsätzlich steuerpflichtig, …
- Kinderfreibeträge bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft der ElternFür Besserverdienende kann die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung günstiger sein als das Kindergeld.
- Steuerermäßigung für zusammengeballte ÜberstundenvergütungenUm die Progressionswirkung bei einem zusammengeballten Zufluss von Lohnnachzahlungen zu mildern, kann die Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung vorgenommen werden.
- Erbschaftsteuer: Unterschiedliche Besteuerung von Privat- und Betriebsvermögen nicht verfassungswidrigNach dem derzeitigen Erbschaftsteuerrecht kommen beim Erwerb von Betriebsvermögen unterschiedliche Begünstigungen in Betracht.
- Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- ErklärungKapitalerträge müssen regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden. Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann aber zwingend erforderlich oder empfehlenswert sein …
- Kindergeld: Krankheitsbedingte Unterbrechung bzw. Abbruch einer AusbildungIn Fällen, in denen das Kind seine Ausbildung aufgrund einer vorübergehenden Erkrankung unterbrechen muss oder eine Ausbildung deshalb nicht beginnen kann, ist eine Berücksichtigung nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. (17)
- Weitere Anhebung des Mindestlohns und Erhöhung der Grenze für geringfügige BeschäftigungFür das Jahr 2022 wurden bereits zwei Anhebungen des Mindestlohns beschlossen. Durch eine weitere gesetzliche Regelung (14) ist vorgesehen, den Mindestlohn erneut zu erhöhen.