Antrag auf Verlustbescheinigung bis 15.12.2025 nötig
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Private Kapitalerträge werden regelmäßig durch einen – von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern, Banken o. Ä. vorgenommenen – Steuerabzug von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag) besteuert. Verluste z. B. aus Aktiengeschäften werden von der Bank verrechnet bzw. auf das nächste Kalenderjahr vorgetragen.
Sollen nicht verrechnete Verluste im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung 2025 geltend gemacht werden, muss ein Antrag auf Verlustbescheinigung bis zum 15.12.2025 bei der betroffenen Bank gestellt werden (§ 43a Abs. 3 Satz 5 EStG).
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- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerleistungenSteuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gelten auch für Arbeiten außerhalb des Grundstücks und bei Umzug. Begünstigt werden nur unbar bezahlte, korrekt abgerechnete Leistungen ohne Neubauarbeiten.
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