a) Besteuerung bei Altersrenten ab 2005
Der Bundesfinanzhof8 hatte darauf hingewiesen, dass eine „Zuvielbelastung“ von Altersbezügen vorliegen könne, wenn die Steuerbelastung der gesetzlichen Altersrente gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG höher ist als die im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerfrei gestellten Rentenversicherungsbeiträge. …
b) Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus der Veräußerung von Aktien
Private Erträge aus der Veräußerung von Kapitalvermögen werden seit 2009 grundsätzlich der Einkommensteuer unterworfen; für entsprechende Verluste gilt dagegen eine wesentliche Einschränkung: Diese dürfen regelmäßig nur mit Gewinnen aus anderem Kapitalvermögen verrechnet werden.
Wie sieht es mit Verlusten aus Aktioengeschäften aus?
Hier dürfen Verluste ausschließlich nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnet werden (siehe § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG).
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7 Vgl. BMF-Schreiben vom 31.01.2022 – IV A 3 – S 0338/19/10006
8 BFH-Urteile vom 19.05.2021 X R 20/19 und X R 33/19.
Übersicht aktuellster NEWS
- Unterhaltsaufwendungen: Geringes Vermögen der unterhaltenen PersonAngesparte, noch nicht verbrauchte Unterhaltsleistungen werden erst nach Ablauf des Kalenderjahrs ihres Zuflusses zu (abzugsschädlichem) Vermögen.
- Entscheidungen zur GrundsteuerwertfeststellungIm Rahmen der Grundsteuerreform wurde die Grundstücksbewertung neu geregelt.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im August 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik und künstliche BefruchtungAufwendungen für künstliche Befruchtung können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) steuerlich abzugsfähig sein.
- Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen – Mitbewohnen des ElternhausesEine doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass liegt auch vor, wenn aus privaten Gründen der Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt wird.
- Ermittlung der ortsüblichen Miete bei VermietungseinkünftenWenn die vereinbarte Miete weniger als 50 % der Marktmiete beträgt, geht das Finanzamt teilentgeltlicher Vermietung aus und kürzt (anteilig) die Werbungskosten.
- Vermächtnis im Zusammenhang mit „Berliner Testament“Beanspruchen Kinder den Pflichtteil obwohl ein Elternteil noch lebt, können diese nach dem Tod beider Elternteile von der Erbfolge insgesamt ausgeschlossen werden.
- Betriebsveranstaltungen: Pauschalversteuerung und TeilnehmerkreisDarüber hinaus ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs bzw. eines Betriebsteils offensteht.
- Elektronische Rechnungen werden verpflichtendAb 2025 wird jedoch die Ausstellung von elektronischen Rechnungen bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) verpflichtend.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.