a) Besteuerung bei Altersrenten ab 2005
Der Bundesfinanzhof8 hatte darauf hingewiesen, dass eine „Zuvielbelastung“ von Altersbezügen vorliegen könne, wenn die Steuerbelastung der gesetzlichen Altersrente gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG höher ist als die im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerfrei gestellten Rentenversicherungsbeiträge. …
b) Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus der Veräußerung von Aktien
Private Erträge aus der Veräußerung von Kapitalvermögen werden seit 2009 grundsätzlich der Einkommensteuer unterworfen; für entsprechende Verluste gilt dagegen eine wesentliche Einschränkung: Diese dürfen regelmäßig nur mit Gewinnen aus anderem Kapitalvermögen verrechnet werden.
Wie sieht es mit Verlusten aus Aktioengeschäften aus?
Hier dürfen Verluste ausschließlich nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnet werden (siehe § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG).
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7 Vgl. BMF-Schreiben vom 31.01.2022 – IV A 3 – S 0338/19/10006
8 BFH-Urteile vom 19.05.2021 X R 20/19 und X R 33/19.
Übersicht aktuellster NEWS
- Sachzuwendungen an Arbeitnehmerkönnen regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden …
- Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögenz. B. Gewinn aus PKW-Verkauf (gewillkürtes Betriebsvermögen) grundsätzlich in voller Höhe der Einkommensteuer zu unterwerfen
- Sonderausgaben 2024Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im November 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Adoptionskosten keine außergewöhnlichen BelastungenAdoptionen sind mangels medizinischer Indikation keine Heilbehandlung und können einer solchen auch nicht gleichgestellt werden.
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung von InfluencernGestellte Produkte oder Dienstleistungen gelten ebenfalls als Betriebseinnahme – nicht als Geschenk!
- Mindestpflegedauer beim Pflege-PauschbetragMindestens 10% der insgesamt erforderlichen Pflegeleistungen müssen erbracht werden.
- Veranstaltung zur Verabschiedung eines ArbeitnehmersDie in den Lohnsteuer-Richtlinien vorgesehene Unterscheidung ist für das Gericht nicht nachvollziehbar.
- Kindergeld: Aufnahme einer erwachsenen schwerbehinderten Person in einen HaushaltDer Pflegefamilie steht allerdings nur Kindergeld zu, wenn ein „Pflegekindschaftsverhältnis“ i. S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG besteht
- Verlustausgleichsverbot bei Termingeschäften verfassungswidrig?Werden allerdings entsprechende Verluste erzielt, sind diese nur sehr eingeschränkt mit anderen Einkünften ausgleichsfähig.