Private Kapitalerträge werden regelmäßig – statt dem persönlichen Einkommensteuersatz – einem gesonderten Steuertarif von 25%8 unterworfen. Die Besteuerung wird durch Abzug „an der Quelle“ (z. B. durch Banken, Finanzdienstleister oder Kapitalgesellschaften) vorgenommen und hat Abgeltungswirkung. Das bedeutet, dass private Kapitalerträge in der Regel nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden müssen und somit eine endgültige Belastung dieser Erträge eintritt.9
Das Finanzgericht Niedersachsen ist der Auffassung, dass die Abgeltungsteuerregelung gegen verfassungsrechtliche Grundsätze (wie die Gleichbehandlung aller Einkunftsarten sowie die gleichmäßige Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit) verstoße und daher verfassungswidrig sei.10 Das Gericht begründet dies mit der Ungleichbehandlung von Beziehern privater Kapitalerträge, die mit einem Sondersteuersatz von (höchstens) 25% belastet werden und den übrigen Steuerpflichtigen, die mit ihren Einkünften dem (persönlichen) Steuersatz von bis zu 45% unterliegen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt abzuwarten.
Lesen Sie weitere brandaktuelle Themen im Download.
8 Zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer; siehe im Einzelnen § 32d EStG.
9 Zu Ausnahmen und Wahlrechten siehe Informationsbrief Mai 2022 Nr. 7.
10 FG Niedersachsen vom 18.03.2022 7 K 120/21 (Az. des BVerfG: 2 BvL 6/22).
Übersicht aktuellster NEWS
- Steuerfreie Handynutzung auch nach Erwerb vom Arbeitnehmer zu einem symbolischen PreisWenn ein Arbeitnehmer betriebliche Gegenstände privat verwenden darf, ist der daraus resultierende geldwerte Vorteil als Sachbezug grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
- „Rentenbeginn“ bei aufgeschobener AltersrenteDie Finanzverwaltung (14) stellt für den „Rentenbeginn“ unter Verweis auf den Rentenbescheid auf den Zeitpunkt ab, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wird.
- Behindertengerechter Gartenumbau ist keine außergewöhnliche BelastungDer Gartenumbau betrifft nach Ansicht des Gerichts nicht die krankheits- oder behindertengerechte Ausgestaltung des existenznotwendigen Wohnumfelds, …
- Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche KleidungBerufsbekleidung muss typisch sein, da sonst die Kleidungsstücke als bürgerliche Kleidung auch privat getragen werden können.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im April 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Erlass von Grundsteuer wegen ErtragsminderungEin Erlass von Grundsteuer wegen einer Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken kommt nicht nur bei außergewöhnlichen und vorübergehenden Umständen in Betracht, …
- Bonuszahlungen der gesetzlichen KrankenkassenKrankenkassenbeiträge können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Beitragsrückerstattungen mindern die abziehbaren Sonderausgaben.(19)
- Handel auf Internetplattformen wie eBay – Neue Meldepflicht für Betreiber ab 2023Ab 2023 erfolgt automatisch eine Meldung des Plattformbetreibers mit persönlichen Daten und gezahlten Vergütungen des Anbieters an die Finanzverwaltung(15). Wenn der Anbieter regelmäßig Waren, Dienstleistungen oder Vermietungen anbietet.
- Vernichtung von BuchhaltungsunterlagenAufzubewahren sind alle Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der Aufzeichnungspflichten von Bedeutung sind.
- Veräußerung/Aufgabe eines Betriebs gegen wiederkehrende BezügeZur Abmilderung der Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs kommen in diesen Fällen ein Freibetrag und eine Steuerermäßigung in Betracht. (7)