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Weitere Anhebung des Mindestlohns und Erhöhung der Grenze für geringfügige Beschäftigung

Für das Jahr 2022 wurden bereits zwei Anhebungen des Mindestlohns beschlossen. Durch eine weitere gesetzliche Regelung (14) ist vorgesehen, den Mindestlohn erneut zu erhöhen.

Für das Jahr 2022 wurden bereits zwei Anhebungen des Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission beschlossen:
Ab 01.01.2022: 9,82 Euro
01.07.2022: 10,45 Euro
jeweils brutto pro Zeitstunde.

Durch eine weitere gesetzliche Regelung14 ist vorgesehen, den Mindestlohn erneut zu erhöhen:
Ab 01.10.2022: 12,00 Euro.

Bisher war bei Anhebungen des Mindestlohns immer zu beachten, dass dadurch bei einzelnen Minijobs ggf. die Grenze von 450 Euro als Voraussetzung für eine geringfügige Beschäftigung überschritten werden konnte und die Arbeitszeit entsprechend reduziert werden musste. Das soll ab dem 01.10.2022 dadurch vermieden werden, dass sich die Geringfügigkeitsgrenze nach der Steigerung des Mindestlohns richtet. Sie orientiert sich dann an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Ab Oktober 2022 wird die Geringfügigkeitsgrenze damit von 450 Euro auf 520 Euro angehoben.

Lesen Sie im Download unter Punkt 5 auch die Informationen für eine Beschäftigung im Übergangsbereich.

Weitere brandaktuelle Themen finden Sie im Download.

14 Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Bundesrats-Drucksache 82/22).

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