Erleichterungen bei der Auflösung der Reinvestitionsrücklage
Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie sind auch Erleichterungen bei der Auflösung der Reinvestitionsrücklage gemäß § 6b EStG durch Verlängerung der Investitionsfristen getroffen worden. Dies bedeutet, dass die Reinvestitionsfrist z.B. bei einem (abweichenden) Wirtschaftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 nicht Ende März 2021 abgelaufen ist, sondern erst am 31.03.2022 abläuft. …
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Übersicht aktuellster NEWS
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerleistungenSteuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gelten auch für Arbeiten außerhalb des Grundstücks und bei Umzug. Begünstigt werden nur unbar bezahlte, korrekt abgerechnete Leistungen ohne Neubauarbeiten.
- Schenkungsteuer: „Übliche Gelegenheitsgeschenke“ steuerfreiÜbliche Gelegenheitsgeschenke sind nur nach allgemeiner Verkehrsanschauung steuerfrei. Ein Ostergeschenk von 20.000 Euro überschreitet diesen Rahmen und ist schenkungsteuerpflichtig.
- Veranstaltung zur Verabschiedung eines ArbeitnehmersBei einer Verabschiedungsfeier gelten Arbeitgeberaufwendungen nicht als Arbeitslohn, wenn es sich um eine betriebliche Veranstaltung handelt. Der BFH erkennt selbst anteilige Kosten für den Arbeitnehmer nicht als steuerpflichtig an.
- Privates Veräußerungsgeschäft im Zusammenhang mit einem Wohnmobil nicht steuerpflichtigDer Verkauf eines privat genutzten Wohnmobils ist kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft. Der BFH stuft Wohnmobile als Gegenstände des täglichen Gebrauchs ein – unabhängig vom Wert.
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen zu versteuernErstattungszinsen zur Gewerbesteuer gelten als steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Die unterschiedliche Behandlung von Nachzahlungs‑ und Erstattungszinsen verstößt laut BFH nicht gegen den Gleichheitssatz.
- Anteiliges privates Veräußerungsgeschäft bei Arbeitszimmer im eigenen Haus?Ein häusliches Arbeitszimmer führt beim Immobilienverkauf nicht automatisch zu einem privaten Veräußerungsgeschäft. Maßgeblich ist nur die 10‑Jahresfrist der gesamten Wohnung.
- Aktivierung des Anteils an einer Erhaltungsrücklage bei Wohnungs- oder TeileigentumDie Erhaltungsrücklage ist trotz Gesetzesänderung weiterhin zu aktivieren. Ein Betriebsausgabenabzug entsteht erst bei tatsächlicher Entnahme für Instandhaltungen.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2026Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen ab 2026Ab 2026 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer‑Pauschbetrag abgezogen werden. Steuerlich wirkt dies vor allem, wenn bereits hohe Werbungskosten vorliegen.
- Verbilligte Überlassung einer WohnungBei Vermietung an Angehörige müssen Mietverträge fremdüblich sein. Unterschreitet die Miete 66 % der ortsüblichen Miete, drohen Kürzungen der Werbungskosten.




