zurück zur Beitragsübersicht

Weitere Verlängerung von Investitionsfristen im Zusammenhang mit der Corona-Krise

Erleichterungen bei der Auflösung der Reinvestitionsrücklage …

Erleichterungen bei der Auflösung der Reinvestitionsrücklage

Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie sind auch Erleichterungen bei der Auflösung der Reinvestitionsrücklage gemäß § 6b EStG durch Verlängerung der Investitionsfristen getroffen worden. Dies bedeutet, dass die Reinvestitionsfrist z.B. bei einem (abweichenden) Wirtschaftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 nicht Ende März 2021 abgelaufen ist, sondern erst am 31.03.2022 abläuft. …

… alles Weitere mit Beispiel hier im Download

Übersicht aktuellster NEWS