Erleichterungen bei der Auflösung der Reinvestitionsrücklage
Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie sind auch Erleichterungen bei der Auflösung der Reinvestitionsrücklage gemäß § 6b EStG durch Verlängerung der Investitionsfristen getroffen worden. Dies bedeutet, dass die Reinvestitionsfrist z.B. bei einem (abweichenden) Wirtschaftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 nicht Ende März 2021 abgelaufen ist, sondern erst am 31.03.2022 abläuft. …
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Übersicht aktuellster NEWS
- MoPeG: Neuregelungen bei der GbRZahlreiche Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts werden mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts geändert.
- Höhe der Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen rechtmäßig?Bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern werden Säumniszuschläge fällig.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- ErklärungDie Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer26 abgegolten.
- Umsatzsteuerrechtliche OrganschaftBei einer Organschaft sind die untergeordneten Organgesellschaften (Tochtergesellschaften) ähnlich wie Angestellte des übergeordneten Unternehmens (Organträger, Muttergesellschaft) als unselbständig anzusehen
- Schenkungsteuer bei EheverträgenIm Zusammenhang mit der Eheschließung können Vereinbarungen getroffen werden, mit denen sich ein Partner zu Zahlungen verpflichtet und der andere dafür auf eventuelle Ansprüche nach Beendigung der Ehe verzichtet.
- Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen?Eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer die Leistung für sein Unternehmen bezieht, d. h. für die Ausführung von Umsätzen im Rahmen seiner „wirtschaftlichen Tätigkeiten“ verwendet
- Kennzeichenwerbung auf privaten ArbeitnehmerfahrzeugenBei dessen Anerkennung erzielen die Arbeitnehmer sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG; diese sind steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt unter 256 Euro liegen.
- Steuerermäßigung bei Vergütungen für mehrjährige TätigkeitenVergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können als außerordentliche Einkünfte begünstigt sein, …
- Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von KryptowährungenAuch bei einem Tausch in eine andere virtuelle Währung liegt ein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang vor und die einjährige Veräußerungsfrist beginnt mit jedem Tauschvorgang erneut.