Erleichterungen bei der Auflösung der Reinvestitionsrücklage
Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie sind auch Erleichterungen bei der Auflösung der Reinvestitionsrücklage gemäß § 6b EStG durch Verlängerung der Investitionsfristen getroffen worden. Dies bedeutet, dass die Reinvestitionsfrist z.B. bei einem (abweichenden) Wirtschaftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 nicht Ende März 2021 abgelaufen ist, sondern erst am 31.03.2022 abläuft. …
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Übersicht aktuellster NEWS
- Erlass von Grundsteuer wegen Ertrags – minderungEin Erlass von Grundsteuer kommt auch bei schwacher Mietnachfrage bzw. Unvermietbarkeit der Immobilie aufgrund der allgemein schwierigen Wirtschaftslage in Betracht.
- Geltendmachung des Pflege-Pauschbetragspflegende Personen, die ein enges persönliches Verhältnis zum Pflegebedürftigen haben, können im Rahmen der außer gewöhnlichen Belastungen den Pflege-Pauschbetrag geltend machen (26)
- Verfassungsmäßigkeit der SäumniszuschlägeDie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezog sich jedoch ausdrücklich nur auf die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen, …
- Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit – Regelung verfassungswidrig?Es können Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
- Vernichtung von BuchhaltungsunterlagenAufzubewahren sind alle Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der Aufzeichnungspflichten von Bedeutung sind.
- Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer Erben Gemein SchaftDer Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft stehe nicht dem anteiligen Erwerb der im Gesamthandsvermögen enthaltenen Wirtschaftsgüter gleich.(12)
- Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung?Das Bundesmodell steht im Verdacht, verfassungswidrig zu sein.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im März 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Lohnsteuerbescheinigungen 2023Übermittlung muss bis Ende Februar 2024 erfolgen.
- PKW-Nutzung: Vorteilsminderung durch Garagen- und StellplatzkostenSelbst getragene Garagenkosten (hier: am Wohnort) können bei der 1 %-Regelung nur dann vorteilsmindernd berücksichtigt werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch eine Vereinbarung verpflichtetet hat, den PKW in einer Garage unterzustellen.