Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Für Aufwendungen, die durch haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt entstehen, …
In einem Testament können – wie das im sog. Berliner Testament üblich ist – der Ehepartner als alleiniger Erbe und die Kinder als Schlusserben bestimmt werden. Dies schränkt …
Die Veräußerung einer Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb ist grundsätzlich steuerpflichtig, soweit sie nicht zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Bei unentgeltlicher Übertragung …
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Einkommensteuer-Erklärung, Freibetrag für Betriebsveranstaltungen, Haushaltsnahe Dienst-/ Handwerkerleistungen, Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen, Antrags- und Abgabefristen, Grundfreibetrag ab 2022
Beiträge des Arbeitgebers für Arbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung sind lohnsteuerfrei, soweit …
Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, …