Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Ab 2026 gelten zahlreiche Steuererleichterungen, u. a. für Rentner, Ehrenamt und Gastronomie. Auch Gemeinnützigkeit und Spendenabzüge werden ausgeweitet und angehoben.
Die Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten‑GbR gilt schenkungsteuerlich als Zuwendung an den Ehepartner. Die Steuerbefreiung bleibt auch bei geplanter Vermietung bestehen.
Das Finanzgericht Münster erkennt Urlaubsabgeltungen als mehrjährige Vergütungen an. Dadurch kann die Tarifermäßigung angewendet werden; die Revision zum BFH ist zugelassen.
Steuerberatungskosten beim Verkauf wesentlicher Beteiligungen gelten nicht als Veräußerungskosten. Der BFH sieht sie primär als Aufwand zur allgemeinen Steuererklärungspflicht.
Der Bundesfinanzhof wertet die Ablösung eines Nießbrauchs nun als steuerpflichtige Entschädigung. Beim Eigentümer gelten die Zahlungen als nicht sofort abziehbare Anschaffungskosten.
Unternehmer können für 2026 eine Dauerfristverlängerung beantragen, teils mit Sondervorauszahlung. Vierteljahreszahler sind davon ausgenommen und profitieren automatisch von bestehenden Verlängerungen.
Arbeitgeber müssen Jahresmeldungen für alle Beschäftigten bis zum 15.02.2026 elektronisch einreichen. Auch Minijobs sind meldepflichtig, teils mit zusätzlichen steuerlichen Angaben.
Der Bundesfinanzhof hält das Bundesmodell zur Grundsteuer für verfassungsgemäß. Typisierungen sind zulässig, weshalb die Klagen scheiterten; einige Bundesländer bleiben unberührt.
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
2026 gelten neue Sozialversicherungswerte. Arbeitgeber tragen weiterhin die Hälfte der Beiträge; der maximale steuerfreie Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt künftig 508,59 Euro monatlich.
Ohne ausdrückliche Erlaubnis liegt bei Geschäftsführern keine lohnsteuerpflichtige PKW‑Privatnutzung vor. Dennoch kann bereits gelegentliche verbotswidrige Nutzung eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen.
Nur selbst getragene Aufwendungen sind als Werbungskosten abziehbar. Mietzahlungen eines Ehepartners gelten nicht als Drittaufwand des anderen und bleiben steuerlich unberücksichtigt.
Pauschale Abfindungen für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche gelten als schenkungsteuerpflichtige Zuwendungen. Da Ansprüche erst nach Scheidung entstehen, fehlt eine anrechenbare Gegenleistung.
Sachbezüge wie Mahlzeiten und Unterkunft bleiben 2026 lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, sofern keine ausreichenden Zuzahlungen erfolgen. Pauschale Werte und Höchstgrenzen bestimmen die Bewertung.
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel sind dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zuzuordnen, wenn sie innerhalb von zehn Tagen fällig und abgeflossen sind.
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Ferienwohnungen gelten steuerlich als Einkunftsquelle, wenn die ortsübliche Vermietungszeit über 3–5 Jahre nicht erheblich unterschritten wird; andernfalls ist eine Überschussprognose nötig.
E-Mails mit steuerlichem Bezug sind sechs Jahre aufzubewahren und bei Prüfungen vorzulegen, private Nachrichten müssen selektiert werden; unverhältnismäßige Anforderungen sind unzulässig.
Mietverhältnisse zwischen Ehegatten sind steuerlich anerkannt, sofern sie fremdüblich gestaltet und durchgeführt werden; BFH-Urteil stärkt Anerkennung trotz gemeinsamer Kontobewegungen.
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind teils steuer- und sozialversicherungsfrei, abhängig von Freigrenzen, Anlass und Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber.
Ab 2026 sind Arbeitslöhne von Beschäftigten im Rentenalter bis 24.000 € steuerfrei, sofern Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden; Beamte und Minijobs sind ausgeschlossen.
Inventur ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert ordnungsgemäße Buchführung. Fehlerhafte Inventur erlaubt dem Finanzamt Gewinnschätzungen und erfordert genaue Mengen-, Werte- und Artikelangaben.
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Ab 2026 sollen Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht, die Entfernungspauschale vereinheitlicht und die Mobilitätsprämie entfristet werden. Zudem gelten Restaurantleistungen wieder dauerhaft mit 7 % Umsatzsteuer und E-Sport wird als gemeinnützig anerkannt.
Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen – der Antrag lohnt sich besonders bei hohen Aufwendungen oder ungleichen Einkommen von Ehepartnern.
Kindergeld kann gezahlt werden, wenn Berufsausbildung ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. Entscheidend ist eine Einzelfallprüfung, nicht der zeitliche Umfang.
GWG bis 800 € bei Lieferung bis 31.12.2025 sofort abschreibbar. Für Gewinneinkünfte gelten Wahlrechte, bei Überschusseinkünften ausschließlich die 800-Euro-Grenze.
Durch Trickbetrug entstandener Vermögensverlust laut Finanzgericht Münster nicht zwangsläufig. Daher kein steuerlicher Abzug als außergewöhnliche Belastung möglich.