Wirtschaftsgüter mit 10–50 % betrieblicher Nutzung können zugeordnet werden. Zuordnung muss zeitnah erfolgen und hat steuerliche Konsequenzen beim Verkauf.
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Irrtum über Steuerfolgen bei Zugewinnausgleich; Notarielle Vertragsänderung möglich, rückwirkend steuerfrei aus Sicht veräußerungsrelevanter Gewinne (Ausnahmefälle).
Entscheidung über erste Tätigkeitsstätte beeinflusst Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrkosten; dauerhaft zugeordnete, ortsfeste Einrichtungen zählen.
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
80% der Kinderbetreuungskosten bis 4.800 Euro als Sonderausgaben, Ausschluss bei Unterricht, Fertigkeiten, Sport/Freizeit; Ferienlager nicht begünstigt
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Der Entwurf sieht unter anderem eine degressive Abschreibung, Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, höhere Grenzen bei Dienstwagenbesteuerung, Steuersatzsenkungen und erweiterte Forschungsförderung vor.
Die Finanzverwaltung hebt die Vorläufigkeit bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags auf, nachdem das Bundesverfassungsgericht keine verfassungsrechtlichen Zweifel an seiner Erhebung sieht.
Bei vorweggenommener Erbfolge können Immobilienübertragungen, insbesondere bei teilentgeltlichen Übertragungen, steuerliche Veräußerungsgewinne auslösen.
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.